Leben-s-wert e.V. - Verein für gemeinnützige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Hohndorf bei Großolbersdorf und Zschopau in Sachsen
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Leben-s-wert e.V.

füreinander – miteinander – zukunftsorientiert

Kinderschutzkonzept des Leben-s-wert e.V.

Kinderschutz ist verpflichtende Priorität unserer ganzheitlichen Vereinsarbeit

Alle Mitglieder des Vereines Leben-s-wert e.V., Mitarbeiter*innen, Honorarkräfte, Sponsoren und Netzwerkpartner verpflichten sich, Kinder und Jugendliche zu fördern sowie ihnen Wertschätzung, Respekt, Bindung, Beziehung und Wohlergehen zu bieten. Kinder und Jugendliche sollen ohne Erwartungsdruck wertschätzend ihre Fähigkeiten und Stärken ausleben und entwickeln. Unsere Angebote sollen allen Kindern und Jugendlichen im altersgerechten Umgang einen kreativen Frei- und Schutzraum bieten.

Der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 1, 8a und 72a SGB VIII) ist in unserer Vereinsarbeit fest verankert. Gleichzeitig arbeiten wir nach dem Leitbild des § 1 Abs. 1 SGB VIII, der festlegt:

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“

Durch einen verantwortungsvollen und solidarischen Umgang miteinander achten wir darauf, vereinbarte Regeln einzuhalten und niemanden zu verletzen, zu bevormunden, auszugrenzen oder zu bevorzugen. Im kollegialen Miteinander ist achtsamer Umgang notwendig. Unser Verein bietet dabei Raum für konstruktive Kritik und ermöglicht ein gutes und vertrauensvolles Miteinander.

In unseren Angeboten spielen Lebensfreude, ganzheitliches Lernen und Handeln eine wesentliche Rolle. Die vom Vertrauen geprägte Vereinsarbeit

soll den altersgerechten Umgang mit Kindern und Jugendlichen in ihrer kulturellen Teilhabe unterstützen, die Würde und Persönlichkeit der jungen Menschen achten und soziale Kompetenz entwickeln.

Dazu gehört auch, dass junge Menschen ihr Recht auf die Achtung ihrer persönlichen Grenzen erlernen und Hilfe bei Belästigung, Vernachlässigung, sexuellen oder gewalttätigen Übergriffen erhalten. Hier liegt die Verantwortung bei der Leitung des Vereines.

Neben präventiven Maßnahmen zur Handlungssicherheit werden bei Notwendigkeit alle erforderlichen Schritte bei Übergriffen eingeleitet und jeder Vorgang wird schriftlich dokumentiert. Oberste Priorität hat im Fall eines Verdachtes das Kindeswohl. Hier wird die Nulltoleranzstrategie (Ahnen von Fehl-verhalten) konsequent umgesetzt. Jede Andeutung zu einem Vorkommnisses/Missbrauch wird ernst genommen und bei Verdacht die Leitung des

Vereins informiert.

Diese Gefährdungen sind unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich relevante Handlungen und werden zwingend zur Anzeige gebracht.

Gemäß des Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetzes

(SächsKiSchG) vom 11.06.2010 und unter Einhaltung der Umsetzung der sächsischen Handlungskonzepte für präventiven Kinderschutz vom Juni 2010

sowie der Studie „Evaluierung des Sächs. Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetes“ vom 11.06.2010 erfolgt im Verein die praktische Umsetzung, einschließlich der Nutzung und der darin enthaltenen Handlungspläne:

Risikoeinschätzung,
Verhaltensampel,
Fortbildungen,
jährliche Präventionsangebote,
Beschwerdeverfahren,
Notfallplan und
Dokumentation.

Bei der Erarbeitung und Überarbeitung des Schutzkonzeptes wurden alle im Verein tätigen Ehrenamtler beteiligt.

In den Vereinsräumlichkeiten ist das Kinderschutzkonzept gut sichtbar ausgehängt.

Die Mitglieder des Vereines Leben-s-wert e.V., Mitarbeiter*innen, Honorarkräften, Sponsoren, Netzwerkpartner und Eltern sind dazu verpflichtet, sich an die Verhaltens- und Handlungsanweisungen im Schutzkonzept zu halten und dieses konsequent umzusetzen.

Gespräche, Feedback, Beschwerden und Befragungen sollen die Möglichkeit zu weiteren Anregungen für den Kinderschutz geben.

Leben-s-wert e.V.
Dorfstr. 41
09432 Großolbersdorf, OT Hohndorf